Therapien

 

SPRECHZEITEN
Montag - Freitag

 8.30 - 12.30 Uhr & 15.00 - 19.00 Uhr

 

Behandlungskosten

 

Heilpraktikerleistungen

 

Als Heilpraktiker und Osteopathen haben wir keine Kassenzulassung. Sie erhalten nach Ihrer Behandlung eine Rechnung. Diese wird nach der gültigen Gebührenordnung für Heilpraktiker erstellt. Den Rechnungsbetrag können Sie an uns überweisen, per EC-Karte oder bar bezahlen. Die Behandlungskosten richten sich nach Art und Umfang der Therapie.
Je nach Aufwand liegen die Behandlungskosten durchschnittlich zwischen 70 und 90 Euro. Gerne informieren wir Sie vorab.

 

 

Osteopathie-Behandlungen

 

Eine rein ostepathische Behandlung dauert im Durchschnitt ca. 50 Minuten und kostet 100 Euro. In der Erstbehandlung beträgt die Behandlungszeit etwas mehr als 60 Minuten, da dieser erste Patientenkontakt in der osteopathischen Medizin elementar wichtig ist, um den Patienten in seiner ganzheitlichen Beschwerdesymptomatik wahrzunehmen. Dies geschieht durch eine ausführliche Anamnese, die durch eine systematische Untersuchung ergänzt wird. Diese erste Behandlung ist aus diesem Grund etwas aufwändiger und deswegen auch etwas teurer. Dabei ist unser Anspruch, die Ursache der Beschwerden aufzuspüren und diese dann gezielt zu korrigieren - so ist unser Bestreben immer die Anzahl der Behandlungen so gering wie möglich zu halten.

 

 

Kostenübernahme Krankenkasse

 

Gesetzliche Krankenkassen:

 

Heilpraktikerleistungen und Osteopathie-Behandlungen sind primär private Leistungen. Bitte informieren Sie sich über eine Kostenbeteiligung bei Ihrer Krankenkasse. Eine aktuelle Übersicht der meisten gesetzlichen Krankenkassen (GKVs), die osteopathische Leistungen anteilig unterstützen finden sie hier.

 

 

Private Krankenkassen:

 

Insofern Heilpraktikerleistungen (im Rahmen der Heilpraktikergebührenordnung) in Ihrem Versicherungsvertrag enthalten sind, werden die Kosten je nach Tarif ganz oder anteilig übernommen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über eine Beteiligung Ihrer Krankenkasse und legen Sie der Krankenkasse die bezahlte Rechnung vor.

 

 

Private Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen:

 

Bei gesetzlich Versicherten mit einer privaten Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen ist von einer Kostenbeteiligung auszugehen. Bitte fragen Sie im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse nach und legen Sie der Krankenkasse die bezahlte Rechnung vor.

 

Sie möchten mehr erfahren oder einen Ersttermin vereinbaren? Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.

 

 

 

Sie sind herzlich in unserer Praxis willkommen!

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